Ehrenkodex

Im Bundesverband Personal Training bpt werden nur Mitglieder aufgenommen, die unter anderem einen gewissen Standard bieten und entsprechend qualifiziert sind.
Als seriöse Personal Trainerin bin ich selbstverständlich Mitglied in diesem Verband.
Jedes Mitglied im BPT verständigt sich auf einen Ehrenkodex, der wie folgt lautet:

Ich als Personal Trainer verpflichte mich,…
1.
… durch meine Arbeit das Ansehen meines Berufsstandes zu wahren und zu fördern, sowie dem Vertrauen zu entsprechen, das mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit entgegengebracht wird.
2.
… ein, meinem Leistungsstand angepasstes, Honorar zu verlangen und meinem Kunden transparent  Preis und Leistung zu formulieren.
3.
… meine sachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen laufend zu erweitern und dies durch entsprechende Weiterbildungen nachzuweisen sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen.
4.
…  mich nicht abwertend gegenüber der Arbeit anderer Personal Trainer zu äußern. Bei Werbemaßnahmen unterlasse ich vergleichende Werbung und unlauteren Wettbewerb.
5.
… meine unabhängige Beratungskompetenz zu wahren und vollkommen frei in meinen Entscheidungen zu bleiben, und insbesondere Produkte, Konzepte oder Dienstleistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit als
Personal Trainer stehen, getrennt vom Personal Training anzubieten.

UNSERE KUNDEN STEHEN IM MITTELPUNKT

Ich als Personal Trainer verpflichte mich,…
6.
… wenn notwendig, mit Ärtzten, Physiotherapeuten oder anderen Experten zu kooperieren, mich in Zweifelsfällen mit ihnen zu beraten und nur dann einen Auftrag anzunehmen/ auszuführen, wenn ich dafür über eine ausreichende Fachkompetenz und Erfahrung verfüge; ggf. vermittle ich an einen entsprechend qualifizierten Personal Trainer oder Experten weiter.
7.
… größtmögliche Sorgfalt bei Vorbereitung, Durchführung, Information und Dokumentation des Trainings walten zu lassen. Ich verspreche keine Heilung und, sofern notwendig, beginne ich das Training mit dem Klienten nicht ohne
vorhergehenden Arztbesuch.
8.
… eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung abzuschließen.
9.
… die Trainingsplanung und -durchführung so zu gestalten, dass es stets Leistungszustand, Interessen und Zielen meines Klienten entspricht.
10.
… im Falle eines Rechtsstreits mit dem Auftraggeber eine gütliche Einigung auch im Sinne des Berufstandes zu erzielen, für alle etwaigen Pflichtverletzungen selbst einzustehen und diese so schnell als möglich zu beheben.

EINHALTUNG GESETZLICHER VORGABEN

Ich als Personal Trainer verpflichte mich,…
11.
… meinen Beruf gewissenhaft und unter Beachtung aller gesetzlichen und fiskalischen Vorschriften auszuführen.
12.
… über alle Informationen, die mir von Klienten bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen, es sei denn, der Klient hat mich von dieser Schweigepflicht im Einzelnen freigestellt.
13.
… akademische Grade wie Magister, Diplom, Bachelor, Master, Doktor bzw. PhD nur so zu führen wie es §18 des Hochschulrahmengesetzes vorsieht.
14.
… bei der Ausübung meines Berufes keinen Unterschied hinsichtlich Nationalität, Religion, Geschlecht, politischer Einstellung oder sozialer Stellung des Klienten (vgl. Grundgesetz Art. 1 und 3) zu machen.
15.
… meine Tätigkeit eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und fachgerecht, unter Einhaltung von Hygienestandards, durchzuführen.